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   BVerwG, 22.07.1983 - 9 B 484.83   

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https://dejure.org/1983,7101
BVerwG, 22.07.1983 - 9 B 484.83 (https://dejure.org/1983,7101)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1983 - 9 B 484.83 (https://dejure.org/1983,7101)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1983 - 9 B 484.83 (https://dejure.org/1983,7101)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung der Verfahrensrüge der Versagung rechtlichen Gehörs - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung - Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Asylbewerbers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1983 - 9 B 484.83
    Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben und ein Vorstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann festgestellt werden kann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 [187]; Urteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87, vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 - BVerwGE 62, 36).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1983 - 9 B 484.83
    Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben und ein Vorstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann festgestellt werden kann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 [187]; Urteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87, vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 - BVerwGE 62, 36).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1983 - 9 B 484.83
    Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben und ein Vorstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann festgestellt werden kann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 [187]; Urteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87, vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 - BVerwGE 62, 36).
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